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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
HH Mobility plus GmbH
Freiburg
Handelsregister: HRB 734470
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Vertreten durch den Geschäftsführer: H.H.
Kontakt
E-Mail: info@hh-mobility-plus.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE27081941
EU-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle teilzunehmen.
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Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für die HH Mobility plus GmbH ein wichtiges Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
2. Verantwortliche Stelle
HH Mobility plus GmbH
Freiburg
Geschäftsführer: H.H.
E-Mail: info@hh-mobility-plus.de
3. Datenerfassung auf unserer Webseite
Auf dieser Webseite werden keine Kontaktformulare, Analyse-Tools (wie Google Analytics) oder externe Dienste (wie YouTube oder Google Maps) genutzt. Die Datenerfassung ist daher minimal.
Server-Logfiles
Sobald Sie sich für einen Hosting-Anbieter entscheiden, erfasst dieser aus technischen Gründen automatisch sogenannte Server-Logfiles. Diese beinhalten unter anderem:
- Browsertyp und Browserversion
- Verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse
Diese Daten dienen lediglich der technischen Sicherheit und Stabilität der Webseite. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
4. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge und damit verbundene Dienstleistungen der HH Mobility plus GmbH, Freiburg, Geschäftsführer: H.H. (nachfolgend „Vermieter").
(2) Vertragspartner können sowohl Verbraucher (gemäß § 13 BGB) als auch Unternehmer (gemäß § 14 BGB) sein (nachfolgend „Mieter").
(3) Die Darstellung von Fahrzeugen und Tarifen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Information. Ein Online-Vertragsschluss findet auf der Webseite nicht statt.
§ 2 Reservierung und Vertragsschluss
(1) Der Mieter kann über die Webseite, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort eine unverbindliche Mietanfrage stellen.
(2) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt oder durch die beidseitige Unterzeichnung des Mietvertrags bei der Fahrzeugübergabe.
§ 3 Berechtigte Fahrer und Führerschein
(1) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag ausdrücklich eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden.
(2) Der Mieter und alle berechtigten Fahrer müssen bei der Fahrzeugübergabe eine gültige Fahrerlaubnis, die für die Fahrzeugklasse erforderlich ist, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen.
(3) Kann bei der Übergabe kein gültiger Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Stornierungsgebühren anfallen.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Mietvertrag vereinbarten Preise.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe des Fahrzeugs eine Mietvorauszahlung sowie eine Kaution (Sicherheit) vom Mieter zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.
(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.
§ 5 Fahrzeugübergabe und -rückgabe
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem und fahrbereitem Zustand übergeben. Bereits vorhandene Schäden werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort mit allen Dokumenten und Zubehörteilen im gleichen Zustand (sofern nicht anders vereinbart: vollgetankt bzw. voll aufgeladen) zurückzugeben.
(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung sowie gegebenenfalls anfallenden Schadensersatz zu fordern.
§ 6 Pflichten des Mieters, Verhalten bei Unfällen und Schäden
(1) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, die gesetzlichen Vorschriften (StVO) einzuhalten und das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
(2) Bei Unfällen, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter unverzüglich zu informieren.
(3) Der Mieter darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters kein Anerkenntnis über eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten abgeben.
§ 7 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust oder Vertragsverletzungen nach den gesetzlichen Regeln, sofern keine Haftungsfreistellung vereinbart wurde.
(2) Bei vereinbarter Haftungsfreistellung haftet der Mieter nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Schadens.
(3) Der Mieter haftet vollumfänglich für alle während der Mietzeit anfallenden Bußgelder, Strafzettel und Mautgebühren.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters (Freiburg).